Notar

Rechtsanwalt Udo Scheffler ist zugleich Notar und in dieser Funktion als neutraler und unabhängiger Berater tätig. Gemeinsam mit den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten werden die nach den gesetzlichen Bestimmungen notwendigen Verträge in notarieller Form, Beglaubigungen etc. vorbereitet und abgewickelt.


Zu den notariellen Tätigkeiten gehören
insbesondere folgende Gebiete:

 

  • Immobilienrecht (Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Wohnungseigentum, Bestellung von Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden, Bestellung und Gestaltung von Dienstbarkeiten wie Wohnungsrecht und Nießbrauch, Erbbaurecht, Vorkaufsrechte)
  • Bauträgerverträge
  • Überlassungsverträge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Erbschaftsangelegenheiten (Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzicht, Anordnung der Testamentsvollstreckung, Erbscheinsanträge, Erbschaftsausschlagung, Nachlassauseinandersetzung)
  • Familienangelegenheiten (Ehevertrag, Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, eingetragene Lebenspartnerschaft, Vaterschaftsanerkennung, Adoption, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung)
  • Gesellschaftsrecht (Vereinsrecht, Einzelkaufmann, Gründung von Gesellschaften, Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen/Einbringungen, Hauptversammlungen, Gesellschaftsvereinbarungen, Umwandlungsrecht (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel), Unternehmenskaufvertrag, Übertragung von GmbH-Anteilen)

Mietrecht / WEG-Recht

Im Mietrecht vertreten wir Vermieter und Mieter im Wohn- und Gewerberaummietrecht sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dabei geht es unter anderem um die Gestaltung von Mietverträgen, insbesondere im gewerblichen Bereich; die Durchsetzung von Mietansprüchen; die Wahrung der Rechte bei Mietmängeln; den Ausspruch und die Abwehr von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen; Räumungsklagen sowie die anschließende Zwangsvollstreckung; Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen und das Maklerrecht. Zudem vertreten wir auch Wohnungseigentümergemeinschaften. Dabei vertreten wir sowohl die Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegenüber Dritten wie auch die Rechte einzelner Wohnungseigentümer, etwa bei der Durchsetzung von Rechten und Pflichten aus dem Wohnungseigentümerverhältnis oder im Rahmen von Wohnungseigentümerversammlungen.

Medizinrecht

Wir beraten und vertreten Ärzte und Kliniken. Immer bedeutsamer wird hierbei der Abschluss von Gemeinschaftspraxisverträgen oder von Praxisgemeinschaften sowie die Regelung der Rechtsbeziehungen der Ärzte untereinander. Auch die Kliniken sind vor dem Hintergrund der sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen gehalten, ihre Vertragsbeziehungen zu Mitarbeitern, insbesondere Ärzten, wie auch zu den Versorgungsträgern, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und anderen regelmäßig einer Überprüfung zu unterziehen und sich diesbezüglich kompetent betreuen zu lassen. Patienten werden in unserer Kanzlei im Rahmen ihrer Anliegen, z.B. Arzthaftpflichtfragen bei Falschbehandlung, Kunstfehlern etc. umfassend beraten und vertreten.

Verkehrsrecht / Versicherungsrecht

Unter dem Rechtsgebiet Verkehrsrecht ist die gesamte Abwicklung von Verkehrsunfallangelegenheiten gegenüber den jeweiligen Versicherungsgesellschaften und Reparaturfirmen, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, die Vertretung der Fahrer und Halter im Falle von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten, die Bearbeitung von Kfz-Leasingverträgen oder auch Kfz-Kaufverträgen und -werkverträgen zu verstehen. Unabhängig von Verkehrsunfällen werden wir auch im Versicherungsrecht für unsere Mandanten tätig. Hierzu gehören unter anderem folgende Versicherungen: Kraftfahrtversicherung, Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherung, allgemeine Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Lebensversicherung, private Berufsunfähigkeitsversicherung, Einbruchsdiebstahl- und Raubversicherung, private Krankenversicherung und private Unfallversicherung.

Baurecht / Immobilienrecht

Im Bau- und Immobilienrecht vertreten wir sowohl Handwerksbetriebe und Bauunternehmer als auch Besteller (Kunden) in allen Rechtsfragen außergerichtlich wie auch gerichtlich. Hierzu gehören unter anderem die Prozessführung im Bau- und Architektenrecht, insbesondere die Vertretung bei Werklohnklagen, Honorarklagen, Mängelklagen; Rechtsberatung bei der Vertragsgestaltung und Prüfung von Verträgen (Bauverträge, Bauträgerverträge, Generalunternehmerverträge, Generalübernehmerverträge); rechtliche Beratung bei Nachträgen im Bauverlauf, Fristen am Bau sowie zu Behinderungen und gestörtem Bauablauf; Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen sowie die Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren.

Wirtschaftsrecht

Unter dem Wirtschaftsrecht fassen wir die Beratung und Vertretung von Betrieben und Unternehmen sowie Selbstständigen zusammen, die insbesondere auch im internationalen Rechtsverkehr Vertragsbeziehungen miteinander eingehen. In letzter Zeit haben Fragen zum Lizenzrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht in zunehmendem Maße an Bedeutung gewonnen.

Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Handelsvertreterrecht

Wir bieten unseren Mandanten die Beratung und Vertretung bei Firmengründungen, bei Entwurf und Änderung von Gesellschaftsverträgen sowie in Bezug auf handelsrechtliche Beziehungen (Kaufverträge, Werkverträge, Miet- und Pachtverträge, Entwurf und Überprüfung von Verkaufs- und Einkaufsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen) an. Des Weiteren betreuen und beraten wir Firmen sowie deren Handelsvertreter in Bezug auf die abzuschließenden Verträge rund um das Handelsvertreterrecht. Dabei spielen nicht selten Streitigkeiten um Entschädigungsansprüche oder auch Provisionen eine Rolle.

Arbeitsrecht und Sozialrecht

Das Arbeitsrecht umfasst im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat. Dabei beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen, Kündigungen – insbesondere auch in Kündigungsschutzverfahren vor den zuständigen Arbeitsgerichten – sowie in allen Beziehungen, die mit dem Arbeitsleben einhergehen. Dazu gehören auch die komplexen Fragen, die bei Betriebs- und Unternehmensänderungen, -sanierungen und -umstrukturierungen zu beantworten sind. Die Beziehungen zu den Sozialversicherungsträgern (Agenturen für Arbeit, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern etc.) sind dabei stets Gegenstand unserer Betreuung und Beratung. Insoweit ergeben sich immer wieder Schnittstellen zum Arbeitsleben. Selbstverständlich umfasst unsere Tätigkeit auch die Vertretung vor den Sozialgerichten.

Gisela Venneklaas

Rechtsanwalts- und
Notarfachangestellte

  • Diktatverwaltung
  • Rechnungsabwicklung
  • Buchhaltung

Hannelore Scheffler-Eismar

Sekretärin

  • Kanzleiorganisation
  • Kanzleiabläufe
  • Personalsteuerung
  • Mandatsbetreuung und -überwachung
  • Sekretariat
  • Fristenkontrollen
  • Diktatverwaltung