Arbeitsrecht und Sozialrecht
Das Arbeitsrecht umfasst im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat. Dabei beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen, Kündigungen – insbesondere auch in Kündigungsschutzverfahren vor den zuständigen Arbeitsgerichten – sowie in allen Beziehungen, die mit dem Arbeitsleben einhergehen. Dazu gehören auch die komplexen Fragen, die bei Betriebs- und Unternehmensänderungen, -sanierungen und -umstrukturierungen zu beantworten sind. Die Beziehungen zu den Sozialversicherungsträgern (Agenturen für Arbeit, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern etc.) sind dabei stets Gegenstand unserer Betreuung und Beratung. Insoweit ergeben sich immer wieder Schnittstellen zum Arbeitsleben. Selbstverständlich umfasst unsere Tätigkeit auch die Vertretung vor den Sozialgerichten.