Medizinrecht

Wir beraten und vertreten Ärzte und Kliniken. Immer bedeutsamer wird hierbei der Abschluss von Gemeinschaftspraxisverträgen oder von Praxisgemeinschaften sowie die Regelung der Rechtsbeziehungen der Ärzte untereinander. Auch die Kliniken sind vor dem Hintergrund der sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen gehalten, ihre Vertragsbeziehungen zu Mitarbeitern, insbesondere Ärzten, wie auch zu den Versorgungsträgern, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und anderen regelmäßig einer Überprüfung zu unterziehen und sich diesbezüglich kompetent betreuen zu lassen. Patienten werden in unserer Kanzlei im Rahmen ihrer Anliegen, z.B. Arzthaftpflichtfragen bei Falschbehandlung, Kunstfehlern etc. umfassend beraten und vertreten.