Verkehrsrecht / Versicherungsrecht
Unter dem Rechtsgebiet Verkehrsrecht ist die gesamte Abwicklung von Verkehrsunfallangelegenheiten gegenüber den jeweiligen Versicherungsgesellschaften und Reparaturfirmen, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, die Vertretung der Fahrer und Halter im Falle von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten, die Bearbeitung von Kfz-Leasingverträgen oder auch Kfz-Kaufverträgen und -werkverträgen zu verstehen. Unabhängig von Verkehrsunfällen werden wir auch im Versicherungsrecht für unsere Mandanten tätig. Hierzu gehören unter anderem folgende Versicherungen: Kraftfahrtversicherung, Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherung, allgemeine Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Lebensversicherung, private Berufsunfähigkeitsversicherung, Einbruchsdiebstahl- und Raubversicherung, private Krankenversicherung und private Unfallversicherung.