Mietrecht / WEG-Recht

Im Mietrecht vertreten wir Vermieter und Mieter im Wohn- und Gewerberaummietrecht sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dabei geht es unter anderem um die Gestaltung von Mietverträgen, insbesondere im gewerblichen Bereich; die Durchsetzung von Mietansprüchen; die Wahrung der Rechte bei Mietmängeln; den Ausspruch und die Abwehr von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen; Räumungsklagen sowie die anschließende Zwangsvollstreckung; Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen und das Maklerrecht. Zudem vertreten wir auch Wohnungseigentümergemeinschaften. Dabei vertreten wir sowohl die Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegenüber Dritten wie auch die Rechte einzelner Wohnungseigentümer, etwa bei der Durchsetzung von Rechten und Pflichten aus dem Wohnungseigentümerverhältnis oder im Rahmen von Wohnungseigentümerversammlungen.