

Wir bieten unseren Mandanten die Beratung und Vertretung bei Firmengründungen, bei Entwurf und Änderung von Gesellschaftsverträgen sowie in Bezug auf handelsrechtliche Beziehungen (Kaufverträge, Werkverträge, Miet- und Pachtverträge, Entwurf und Überprüfung von Verkaufs- und Einkaufsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen) an. Des Weiteren betreuen und beraten wir Firmen sowie deren Handelsvertreter in Bezug auf die abzuschließenden Verträge rund um das Handelsvertreterrecht. Dabei spielen nicht selten Streitigkeiten um Entschädigungsansprüche oder auch Provisionen eine Rolle.
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