Baurecht / Immobilienrecht

Im Bau- und Immobilienrecht vertreten wir sowohl Handwerksbetriebe und Bauunternehmer als auch Besteller (Kunden) in allen Rechtsfragen außergerichtlich wie auch gerichtlich. Hierzu gehören unter anderem die Prozessführung im Bau- und Architektenrecht, insbesondere die Vertretung bei Werklohnklagen, Honorarklagen, Mängelklagen; Rechtsberatung bei der Vertragsgestaltung und Prüfung von Verträgen (Bauverträge, Bauträgerverträge, Generalunternehmerverträge, Generalübernehmerverträge); rechtliche Beratung bei Nachträgen im Bauverlauf, Fristen am Bau sowie zu Behinderungen und gestörtem Bauablauf; Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen sowie die Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren.